Die
Fahrrad­straßen

Baden-Baden setzt aufs Rad. Deshalb ist auch die Maria-Victoria-Straße jetzt eine offizielle Fahrradstraße…

Sie bildet ein wichtiges Teilstück des lokalen Radverkehrsnetzes und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität und Sicherheit in der Stadt bei.

„Mehr Radfahrende bedeuten weniger Lärm, weniger Stau und bessere Luft für unsere Stadt. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger“, sagt Rolf Basse von der Stabsstelle Mobilität. „Unsere Verkehrspolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt“.

Aus diesem Grund ist Baden-Baden auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) und setzt sich konsequent für die Förderung aktiver Mobilität ein. 

Das hat Vorteile für alle:

Auf der Fahrradstraße bekommen Fahrräder den Platz zur Verfügung gestellt, der ihnen als gleichwertiges, klimaschonendes und besonders soziales Verkehrsmittel gebührt.
Fahrradstraßen sind leiser und gesünder. Weniger Lärm und Abgase bedeuten bessere Luft für alle und eine höhere Lebensqualität vor Ort – gerade auch für Anwohnerinnen und Anwohner.
Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung sind sie für Radfahrende sicherer und entspannter befahrbar.
Die Stadt schafft auch Wertschätzung für Radfahrende und stärken deren Gleichberechtigung mit anderen Verkehrsteilnehmenden.

Das ändert sich durch die Umwidmung zur Fahrradstraße:

Radfahrende haben in der Fahrradstraße ausdrücklich Vorfahrt und dürfen nebeneinander fahren.
Das Überholen von Radfahrenden durch Autos, sofern Kfz-Verkehr mittels zusätzlicher Anordnung zugelassen ist, ist in einer Fahrradstraße erlaubt. Dabei muss, wie im sonstigen Straßenverkehr, ein seitlicher Überholabstand von 1,5 m gewährleistet sein damit Radfahrende weder gefährdet noch behindert werden. Das gilt im Übrigen innerorts immer, außerorts ist ein Sicherheitsabstand von 2,0 m einzuhalten.
Zur allgemeinen Sicherheit ist die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf 30 km/h beschränkt.
Zum besonderen Schutz dürfen Kinder unter 8 Jahren auch in Fahrradstraßen den Gehweg zum Radfahren benutzen; sonst ist dieser aber wie bei allen anderen Straßen den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten – denn Rücksicht basiert auf Gegenseitigkeit.